Gewerbemeldung-Import Serviceportal NRW

Hinweise und Voraussetzungen

Vorraussetzungen

Serviceportal

Import von Daten

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Import

Hinweise und Voraussetzungen

Ab dem PC-KLAUS Update 19.3 stehen allen Kunden aus NRW die Funktionalitäten zur Verfügung, Gewerbemeldungen vom Serviceportal NRW Medienbruchfrei einzulesen und weiter zu verarbeiten.

 

Vorraussetzungen

  • Sie sind beim Serviceportal NRW registriert und besitzen die Zugangsdaten. Sie benötigen die Internetadresse zum Portal, den Benutzernamen und das Kennwort. Der Port für die Konfigurationseinstellungen ist 443. Zur Konfiguration beachten Sie bitte das Kapitel Webservice-Einstellungen. Wenden Sie sich ggf. an die Betreiber des Serviceportals.

  • Sie haben eine Lizenzerweiterung von PC-KLAUS installiert. Wenden Sie sich zum Erhalt der Lizenz bitte an GS Computerservice. Haben Sie die Lizenz erworben, aber die benötigten Funktionen stehen nicht zur Verfügung, kann es sein, dass Sie eine Lizenzaktualisierung durchführen müssen. Beachten Sie dazu bitte das Kapitel System-Lizenzerweiterung

Serviceportal

Leider ist zum augenblicklichen Zeitpunkt der Ablauf der Verarbeitung einer Gewerbemeldung unvollständig abgebildet. Daraus folgt:

 

  • Der Status einer Gewerbemeldung kann über das Portal beliebig geändert werden. Das bedeutet für Sie, den Sachbearbeiter, dass Sie eine Gewerbemeldung importiert und möglicherweise an andere empfangsberechtigte Stellen weiter geleitet haben, während der Antragsteller seine Meldung möglicherweise zurück zieht oder sonstigen Änderungen stattfinden.

  • Der Status einer Gewerbemeldung könnten von Abgeschlossen auf Eingang gesetzt werden. Die Verarbeitung gerät durcheinander!

  • Wenn Sie einen Fall importiert haben, rufen Sie den Fall im Serviceportal auf und ändern Sie den Status der Gewerbemeldung entsprechend, da ansonsten in PC-KLAUS die Gewerbemeldungen immer wieder gefunden werden.

  • Gewerbemeldungen können erneut importiert werden. Dabei werden die alten Daten in PC-KLAUS durch die zuletzt abgerufenen Daten überschrieben, Die Dateianhänge werden dabei nicht überschrieben, da kein Inhaltlicher Abgleich durchgeführt werden kann Löschen Sie in diesem Fall die unerwünschten Dateianhänge.

Import von Daten

Um Daten vom Serviceportal abzurufen, starten Sie bitte den Programmteil Gewerbemeldung. Im Eingangsformular stehen Ihnen mehrere Registerblätter zur Verfügung. Wählen Sie bitte dort das Register eGovernment:

 

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Starten Sie den Import von Daten, in dem Sie den Eintrag "Datenabruf Serviceportal-NRW' wählen. Zur Bearbeitung wird Ihnen folgendes Formular angezeigt:

 

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Suche

Standardmäßig sind folgende Suchkriterien vorbelegt:

  • Bearbeitungsstatus 'Eingang'

  • Merkmal 'Bezahlt'

  • Änderungen ab Aktuelles Datum - 10 Tage

  • Schlüssel leer

 

Ändern Sie die Suchkriterien, wenn Sie andere Daten benötigen. Im Eingabefeld Schlüssel können Sie auch gezielt nach einer bestimmten Gewerbemeldung suchen. Betätigen Sie die Schaltfläche Suchen. Die Gewerbemeldungen bei denen die eingestellten Kriterien entsprechen, werden Ihnen zur Übernahme aufgelistet.

Import

Markieren Sie die gewünschten Gewerbemeldungen in dem Sie die Gewerbemeldungen ankreuzen. Sie können auch die Rechte Maustaste innerhalb der Auflistung verwenden, um gesammelte Aktionen durchzuführen. Zur Übername betätigen Sie bitte die Schaltfläche Importieren.

 

Die Gewerbemeldungen werden mit sämtlichen Dateianhängen vom Serviceprotal abgerufen und im eingestellten PC-KLAUS Importordner zur Weiterverarbeitung bereit gestellt.

 

Um den letzten Schritt, die Prüfung der Daten und den eigentlichen Import durchzuführen, schließen sie das Formular und wählen Sie im Eingangsformular der Gewerbemeldung den Punkt 'eSchnittstelle - X neue Gewerbemeldungen (Dateiimport)' auswählen.

 

 

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Es startet der Import von Gewerbemeldungen den Sie sicher bereits von anderen Vorgängen kennen. Beachten Sie dazu bitte das Kapitel Gewerbemeldung-Import